Mettmann / Wülfrath, den 03.08.23
Explizit wie nie zuvor wird in den neuen „Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ der deutschen Bischöfe Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Diese Neuordnung ist seit Dezember 2022 auch im Erzbistum Köln gültig (Amtsblatt vom 15.12.2022). Einzige Bedingung für eine Einstellung in den kirchlichen Dienst ist eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums. Bewerber können unter anderem unabhängig von ihren Aufgaben und ihrer sexuellen Identität als MitarbeiterInnen in allen kirchlichen Einrichtungen eingestellt werden.
Umso mehr hat uns die Reaktion des Erzbistums auf den Segnungsgottesdienst sprachlos gemacht.
Vor diesem Hintergrund stehen wir uneingeschränkt hinter der Stellungnahme der Pfarrgemeinderäte unserer Gemeinden.
Für die Kirchenvorstände
Franz Hitz (2. Vorsitzender des Kirchenvorstands St. Lambertus)
Hermann Josef Hoffmann (2. Vorsitzender des Kirchenvorstands St. Maximin)